Allgemeine Geschäftsbedingungen der Viva Media Service GmbH (Alpen Lodges)

1. Einleitung

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Alpen Lodges und gelten für alle Buchungen, die über unsere Buchungsplattform www.alpen-lodges.com getätigt werden. Bei Buchungen über Plattformen anderer Anbieter gelten zusätzlich die AGB's des jeweiligen Plattformanbieters.

2. Anmeldung, Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

Sie können Ihr Objekt online über unsere Buchungsplattform www.alpen-lodges.com bei Alpen Lodges buchen. Sie erhalten von uns umgehend eine Buchungsbestätigung. 50% der Mietsumme sind mit der Buchung anzuzahlen. Der Restbetrag wird spätestens eine Woche vor Anreise Ihrer Kreditkarte belastet oder ist spätestens bis eine Woche vor Anreise per Banküberweisung auf das Alpen Lodges Konto einzuzahlen. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs. Der Vertrag zwischen Ihnen und Alpen Lodges wird mit der Anzahlung abgeschlossen. Erfolgt bis 7 Tage vor Mietbeginn keine vollständige Bezahlung, so kann Alpen Lodges über das gebuchte Objekt frei verfügen, die Anzahlung wird als Teilzahlung der Stornogebühr einbehalten. Bei kurzfristigen Reservierungen von weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis sofort zahlbar und der Vertrag wird mit dieser Zahlung abgeschlossen. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrages, respektive der gesamten Mietsumme bei kurzfristigen Buchungen kann Alpen Lodges die Leistungen verweigern. Die Buchungsbestätigung erhalten Sie nach getätigter Anzahlung. Sonderwünsche werden nur als unverbindlichen Wunsch entgegengenommen. Auf dessen Erfüllung besteht kein Rechtsanspruch, es sei denn, Alpen Lodges habe diesen schriftlich bestätigt.

3. Leistungen und Preise

Die publizierten Preise sind Tages- oder Wochenpreise für das gesamte Mietobjekt in der entsprechenden Preisperiode. Gibt es in einem Haus mehrere gleichwertige Wohnungen mit gleicher Zimmer- und Personenanzahl und gleichen Preisen, sind sie mit einer Typennummer bezeichnet (z.B. 3+). In diesem Falle ist im Katalog und in der Preisliste jeweils nur die erste Wohnung dieses Typs angeführt. Geringfügige Abweichungen der Beschreibungen innerhalb der einzelnen Typen sind möglich, ebenso Unterschiede bei allfälligen angebotenen Aktionen innerhalb desselben Typs. Die Mindestmietdauer beträgt in der Hochsaison 7 Tage, An- und Abreisetag sind jeweils Samstag. Andere Zeiträume werden über das Reservierungssystem entsprechend angezeigt. In den Preisen sind keine Nebenkosten enthalten. Die Nebenkosten werden jedoch zusätzlich aufgeführt und sind Teil der Buchung, diese werden zusammen mit dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Bei Wohnungen, in welchen ein Internetzugang angeboten wird, stellt die gratis zur Verfügungstellung der Leistung keinen Anspruch auf Wertminderung dar, falls das Signal aus welchen Gründen auch immer nicht empfangen werden kann. Die im Prospekt, auf der Reservierungsbestätigung und in den Reiseunterlagen genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sportanlagen usw.) sind nicht Vertragsbestandteil und Leistungspflicht seitens Alpen Lodges. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Wetterverhältnisse sind keine Zusicherung.

Wohnungen welche mit dem Zusatz „Haustiere nicht erlaubt“ gekennzeichnet sind, dürfen keinesfalls mit Haustieren belegt werden. Dieser Zusatz schließt aber nicht ein, dass diese Wohnungen allergikerfreundlich sind.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Die Objektbeschreibungen und Preiskalkulationen sind mit Sorgfalt vorgenommen worden. Leistungs- und Preisänderungen, die vor Ihrer Buchung erfolgen, werden Ihnen bei Ihrer Buchung, spätestens in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Sollten Differenzen zwischen der gedruckten Preisliste bzw. dem Katalog und der Buchungsbestätigung auftreten, ist die Bestätigung massgebend.

5. An- und Abreise; Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes

Die Anreise sollte zwischen 14 Uhr und 18 Uhr, die Abreise vor 10 Uhr erfolgen. Sollten Sie später als 18 Uhr anreisen, ist Alpen Lodges rechtzeitig darüber zu informieren. Können Sie das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen, z.B. infolge erhöhtem Verkehrsaufkommen, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit der Buchungsstelle ab.

6. Vertragsrücktritt durch Sie

Bei Rücktritt oder Umbuchung nach Abschluss des Reisevertrages vor Reiseantritt ist Alpen Lodges berechtigt, folgende prozentuelle Stornierungsgebühren zu verrechnen: bis 29 Tage vor Reisebeginn = 50%, bis 20 Tage vor Reisebeginn = 80%. Bei Stornierungen ab 19 Tag vor Reisebeginn bzw. am Anreisetag bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Maßgebend ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung bei der Buchungsstelle (bei Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend). Bei jeder Stornierung fällt eine Bearbeitungsgebühr von Euro 40,– an. Wir empfehlen Ihnen, gleichzeitig mit der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sie deckt die Annulierungskosten bei Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Mieters, Mitreisender oder naher Angehöriger (gegen Vorlage eines ärztlichen Attests).

7. Ersatzmietobjekte und Auflösung des Vertrages durch Alpen Lodges

Alpen Lodges kann Ihnen, wenn nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen. Alpen Lodges ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits bezahlte Gelder werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt. Alpen Lodges kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, sollte der Mieter durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten das Mietobjekt beschädigen oder trotz Ermahnung wiederholt gegen die gültige Hausordnung, die Lärmschutzbestimmungen oder sonstige gesetzliche Regelungen verstossen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Vertrag auch ohne vorherige Abmahnung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall ist das Mietobjekt unverzüglich zu räumen.

8. Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen). Zusätzliche Personen können vom Schlüsselhalter abgewiesen oder gesondert vor Ort verrechnet werden. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn usw. genommen werden. Die einzuhaltenden Ruhezeiten sind von 22:00 – 08:00. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachte Schäden, es sei denn, Sie können Ihr Nichtverschulden beweisen. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann. Haustiere sind bei der Buchung anzugeben. (Teilweise sind Haustiere in den Wohneinheiten nicht erlaubt). Alpen Lodges erhebt mit der Buchung eine je nach Objekt angemessene Kaution (€200,- oder €300,-). Diese wird nach Wohnungskontrolle und im Falle der Schadenfreiheit innerhalb einer Woche nach Abreise auf das angegebene Bankkonto oder die Kreditkarte retourniert.

Übersteigt der Schaden die Kaution, ist der Vermieter berechtigt, die Kreditkarte mit einem zusätzlichen Betrag zu belasten. Sollte dies nicht gelingen, muss der Mieter innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung einen darüber hinausgehenden Betrag bezahlen.

9. Beanstandungen

Sollte das Objekt nicht in vertragsgemässem Zustand sein oder erleiden Sie einen Schaden, ist dies dem Schlüsselhalter unverzüglich zu melden.

10. Haftung von Alpen Lodges

Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, ist Alpen Lodges bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Ist dies innerhalb nützlicher Frist nicht möglich oder lehnen Sie dieses aus objektiv wichtigen Gründen ab, so vergütet Ihnen Alpen Lodges einen allfälligen Minderwert, wenn Alpen Lodges ein Verschulden trifft. Sollte Ihnen auf Grund schuldhaft verursachter Vertragsverletzung durch Alpen Lodges ein Schaden entstehen, haftet Alpen Lodges im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt (wobei die Forderung aller beteiligten Personen zusammengezählt werden). Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, haftet Alpen Lodges nicht:

a. Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person;

b. unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind;

c. höhere Gewalt oder Ereignisse, welche Alpen Lodges, der Vermittler oder Leistungsträger (z.B. Schlüsselhalter) trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte;

d. Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls.

Für außervertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog. Die Haftung für Leistungsträger und Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüssen gehen vor.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Das Verhältnis zwischen Ihnen und Alpen Lodges untersteht österreichischem Recht. Der Kunde kann Alpen Lodges nur im lokalen zuständigen Amtsgericht einklagen. Alpen Lodges kann den Kunden an dessen Wohnsitz oder im lokalen zuständigen Amtsgericht gerichtlich belangen. Die Vermittlung des Ferienobjektes durch uns erfolgt im Namen und für Rechnung von Viva Media Service GmbH (Alpen Lodges).

12. Besondere Ergänzung der AGB für Internetgebrauch

Der Gast als Nutzer des in der Wohnung angebotenen Internets erklärt das geltende Recht einzuhalten und keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte zu nutzen oder zu verbreiten, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen. Weiters erklärt der Nutzer die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten. Ebenso nicht gestattet ist die Versendung von Massen-Nachrichten oder eine andere Form unzulässiger Werbung.

Der Nutzer stellt den zur Verfügungsteller von sämtlichen Schäden oder Ansprüchen Dritter frei, die auf die rechtswidrige Verwendung des Internetzugangs durch den Nutzer beruhen.

Alle Kosten und Aufwendungen in Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des Internetanschlusses trägt der Verursacher.

Mit der Verwendung des Internets akzeptiert der Nutzer die AGB automatisch.